Handelsrecht

Mit der Handelsrechtsreform 2007 verabschiedete man sich vom komplizierten Kaufmannsbegriff. Das Handelsgesetzbuch (HGB) wurde durch das Unternehmensgesetzbuch (UGB) ersetzt.
Das Unternehmensrecht gilt fortan für alle Personen, die ein Unternehmen betreiben. Somit wird der Anwendungsbereich wesentlich erweitert und auch vereinfacht, da der Typusbegriff des Kaufmann teils sehr kompliziert, kasuistisch und zu eng gefasst war. Man spricht dementsprechend auch zunehmend vom Unternehmensrecht.